Erbschaft-
und Schenkungssteuer
Ein anstehender Generationswechsel
ist stets für Unternehmen
und Privatpersonen eine große
Herausforderung. Zum einen
spielen emotionale Gründe
eine wesentliche Rolle. Zum
anderen sind die steuerlichen
Belastungen einer Vermögensübertragung
von erheblicher Bedeutung.
Durch eine oft langjährige
Bindung zwischen Steuerberater
und Mandant entsteht ein Vertrauensverhältnis,
das ein Gespräch hinsichtlich
einer sinnvollen Nachfolgeregelung
erleichtert. Aber auch die
langjährige Kenntnis
der persönlichen Daten
durch den Steuerberater, ermöglicht
es den Beteiligten, eine steuerlich
optimale Vermögensübertragung
vorzubereiten und abzuschließen.
Auch das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht
bietet eine Reihe möglicher
Gestaltungsspielräume,
sowohl im privaten, als auch
im betrieblichen Bereich.
Wir bieten folgende Leistungen
an:
Vermögensübertragungen
und Unternehmensnachfolge
• Frühzeitige Gestaltung
einer Vermögensübertragung
• Optimierung zur Nutzung
der betrieblichen und persönlichen
Freibeträge
• Optimierung der erbschaft-
und schenkungssteuerlichen
Bewertung
• Bewertung von Auslandsvermögen
• Minderung des Steuerwerts
durch Belastung des zu übertragenden
Vermögens mit Nießbrauch
oder dauernden Lasten
• Mehrfache Schenkungen nach
Ablauf von 10 Jahren
• Erstellung der Erbschaft-
und Schenkungssteuererklärungen
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